Die Zertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) dient der Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung und stellt sicher, dass Bildungsträger bestimmte Standards erfüllen. Sie ist Voraussetzung für die Teilnahme an öffentlich geförderten Maßnahmen der Arbeitsförderung gemäß dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III). Eine Berufsschule benötigt eine entsprechende Zertifizierung, wenn sie Bildungsmaßnahmen anbietet, die durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) oder Jobcenter gefördert werden sollen.
Wir wurden durch die Hanseatische Zertifizierungsstelle (HZA) in diesem Jahr erneut zertifiziert.